Nationaler Organspendetag

 

Organspende

 

Der Nationale Organspendetag findet am 7. September 2019 statt. An diesem Tag wird die Schweizer Bevölkerung mittels Informationsanlässen für das Thema Organspende und Transplantation sensibilisiert. Denn noch immer kämpfen wir in der Schweiz mit zu tiefen Spenderzahlen. – Swiss transplant.

 

 Wer kann spenden? Was kann alles gespendet werden? Wie kann ich meinen Willen zur Organspende äussern und wo festhalten?

 

Weshalb spenden?

 

1’412 Menschen in der Schweiz warten auf ein neues Organ (Stand. Dez.2018). 100 Menschen sterben jedes Jahr, weil sie kein passendes Organ erhalten haben. Ein Organspender kann bis zu sieben Menschen auf einmal das Leben retten.

 

Wer kann spenden?

 

Grundsätzlich kann jede Person ein potenzieller Organspender sein. Es gibt keine Altersgrenzen für Organspender, massgebend ist der Zustand der einzelnen Organe.

 

Für eine Organspende muss die Einwilligung des Betroffenen vorhanden sein. Dies kann in Form der Organspende – Karte, APP, Nationales Organspenderregister oder Patientenverfügung sein. Hat der Betroffene seinen Willen nicht geäussert, so entscheiden seine nahen Angehörigen was passieren soll (mutmasslicher Wille). Sind keine Angehörigen erreichbar oder vorhanden, so ist es Verboten Organe, Gewerbe und Zellen zu entnehmen.

 

Auch bei einem Kind ist eine Organspende möglich, diese werden anderen Kindern zugeteilt.

 

Es gibt drei Formen von Organspendern: hirntote Spender, herztote Spender sowie Lebendspende. Bei der Lebendspende wird am häufigsten die Niere gespendet. Aber auch ein Teil der Leber oder Blutstammzellen.

 

Was kann gespendet werden?

 

Bis zu sieben Organe können gespendet und transplantiert werden: Herz, Lunge, Leber, Niere, Pankreas (Bauchspeicheldrüse) und Dünndarm. Aber man kann auch verschiedene Gewebe und Zellen. Dazu gehören Augenhornhaut, Haut, Herzklappen, grosse Blutgefässe, Knochen, Knorpel, Sehnen und Bänder, sowie Blut und Blutstammzellen.

 

Das Nationale Organspenderregister

 

In Nationalen Organspenderregistern kann man festhalten ob man für eine Organ- und/oder Gewebespende ist, oder ob man dagegen ist. Denn entscheidet man sich dagegen und hält dies im Nationalen Organspenderregister fest, so werden keine Organe oder Gewebe entnommen.  Mit der Registrierung im Nationalem Organspenderregister liegt eine klare Willensäusserung vor.

 

Weitere Vorteile des Nationalen Organspende – Registers:

 

  • Im Ernstfall, kann der Wunsch zweifelsfrei festgestellt werden und auch die Angehörigen haben die Sicherheit, den Wunsch richtig um zu setzen.

  • Ist ein «Ja» erfasst, besteht eine Zustimmung, ist ein «Nein» hinterlegt, werden keine Organe und Gewebe entnommen.

  • Man kann seinen Entscheid jederzeit ändern oder löschen.

 

 Der direkte Link zum nationalen Organspende Register

 

https://register.swisstransplant.org/pages/public/registrationWizard.xhtml?lang=de

 

https://www.swisstransplant.org/de/

 

 

 


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